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Coronavirus und Massnahmen in den Niederlanden

Coronavirus und Massnahmen in den Niederlanden

Auch bei uns in den Niederlanden hat sich seit Ende Februar 2020 alles geändert. Schulen waren zu, Menschen arbeiten derzeit so viel wie möglich von Zuhause aus und unsere Freizeit müssen wir jetzt auch anders gestalten. Glücklicherweise werden die verschiedenen Maßnahmen bereits flexibler gehandhabt. Wir fokussieren uns auf das, was derzeit erlaubt und möglich ist. Glücklicherweise treten immer weitere Lockerungen in Kraft. Diese Seite wird ständig aktualisiert, so dass Sie immer die aktuellsten Infos zu den Corona-Maßnahmen bei Holland Campings haben.

Letzte Aktualisierung: 17. Februar 2022

Schrittweise Lockerungen in den Niederlanden

In drei Schritten werden die Corona-Regeln in den Niederlanden gelockert.

Schritt 1:

Ab sofort verfällt die Beschränkung zu Hause nicht mehr als vier Besucherinnen oder Besucher zu empfangen. Die Empfehlung, komplett von zu Hause aus zu arbeiten, wird geändert. Aktuell wird empfohlen, die Hälfte der Arbeitszeit im Home-Office zu verbringen.

Zudem wird das niederländische Außenministerium die Corona-Situation nicht mehr in ihren Reisewarnungen berücksichtigen.

Schritt 2:

Ab Freitag, den 18. Februar dürfen Gastronomiebetriebe und Kultureinrichtungen bis 1 Uhr nachts öffnen. Die 3G-Regelung bleibt weiterhin bestehen. Für Lokalitäten mit weniger als 500 Besucherinnen und Besuchern wird die Pflicht zum Tragen einer Maske abgeschafft. Zusätzlich muss kein fester Sitzplatz mehr zugewiesen werden und die Abstandsregel von 1,5 Metern wird aufgehoben. Lokalitäten mit höheren Besucherkapazitäten müssen weiterhin feste Sitzplätze zuordnen und es gilt abseits des eigenen Platzes die Pflicht zum Tragen einer Maske.

Die Quarantäne- bzw. Isolationsbestimmungen ändern sich. Wer an Corona erkrankt ist, muss fünf statt bisher sieben Tage in Isolation verbringen, sofern man mindestens einen Tag lang keine Symptome mehr hat.

Schritt 3:

Ab Freitag, den 25. Februar wird die 3G-Regelung größtenteils abgeschafft. Bei Großveranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 500 Personen und ohne festen Sitzplatz müssen alle Teilnehmenden ein negatives Testergebnis vorweisen (1G).

Für Auslandsreisen können, je nach örtlichen Regelungen, weiterhin 3G- oder auch 2G-Nachweise nötig sein.

Der Gastronomie- und Kultursektor darf wieder zu gewohnten Uhrzeiten öffnen.

Die Abstandsregel von 1,5 Metern wird überall aufgehoben und die Maskenpflicht bis auf wenige Ausnahmen ebenfalls. Nur in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Flughäfen und in Flugzeugen besteht sie weiterhin. Daneben bleiben die allgemeinen Empfehlungen zu Hygiene und dem (freiwilligen) Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes weiterhin gültig.

Darüber hinaus verfällt die Quarantänepflicht bei der Rückkehr in die Niederlande.

Quelle: https://www.government.nl/latest/news/2022/02/15/3-steps-to-reopen-the-netherlands

 

Aktualisierung: 20. Dezember

Aufgrund der schnellen Verbreitung der Omikron-Variante gilt in den Niederlanden ab dem 19. Dezember ein weitgehender Lockdown.
Infos gibt es auf der Website der niederländischen Regierung.

 

Aktualisierung: 15. September

Überblick über die niederländischen Corona-Maßnahmen ab dem 25. September 2021

Es sind genug Menschen geimpft worden, um die Corona-Maßnahmen zu lockern. Die Einhaltung eines Abstands von 1,5 Metern ist ab dem 25. September nicht mehr vorgeschrieben. Wenn Sie Orte besuchen, an denen mehr los ist, wie z. B. in der Gastronomie, bei (kleineren Musik-) Veranstaltungen, in Theatern und Kinos, benötigen Sie einen Corona-Zugangsnachweis.

Mund-Nasen-Schutz

In der öffentlichen und gewerblichen Personenbeförderung sowie in ausgewiesenen Bereichen auf Flughäfen und in Flugzeugen sind Mund-Nasen-Schutze weiterhin Pflicht.

Bildung

Ab dem 25. September entfällt die maximale Gruppengröße von 75 Personen im mbo und im Hochschulbereich. Auch die Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes außerhalb von Unterrichtsräumen oder Hörsälen entfällt.

Im Falle einer einzigen Infektion in einer Gruppe oder Klasse in der Kinderbetreuung und im Primarbereich ist es nicht mehr zwingend erforderlich, dass die gesamte Gruppe oder Klasse in Quarantäne geht und getestet wird.

Bewirtung und Veranstaltungen

Im Gaststättengewerbe (z. B. in Cafés, Restaurants und Sportkantinen) ist Unterhaltung erlaubt, und es gibt keine Höchstzahl von Besuchern. Die Öffnungszeiten sind jedoch zwischen 06:00 und 24:00 Uhr.

Für Feste, Veranstaltungen und Sportspiele, die im Freien stattfinden, gibt es keine Höchstzahl von Besuchern. Findet die Veranstaltung in einem Innenraum mit festen Sitzplätzen statt, gibt es auch keine Höchstzahl von Besuchern. Ohne festen Sitzplatz gelten maximal 75 % der Sitzplatzzahl.

Kunst und Kultur

Für kleinere Musikveranstaltungen, Kinos und Theater u. a. gibt es keine Höchstzahl von Besuchern.

Corona-Zugangsnachweis

Für Besuche im Gastgewerbe, bei (kleineren Musik-) Veranstaltungen und Festivals, Kinos usw. ist eine Corona-Zugangsnachweis erforderlich. Dieses Ticket ist ein gültiger QR-Code in der Coronacheck-App. Außerdem besteht Ausweispflicht. Diejenigen, die nicht geimpft wurden oder genesen sind, müssen einen negativen Test vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Dies gilt für alle, die 14 Jahre oder älter sind.

Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:

  • Wenn Sie eine deutsche Corona-App verwenden, ist diese auch in den Niederlanden gültig. Sie ist international gültig.
  • In den Niederlanden gibt es nur eine begrenzte Anzahl von Testzentren, in denen Sie sich testen lassen können. Sie sollten damit rechnen, dass Sie für einen kostenlosen Test eine weitere Strecke zurücklegen müssen. Eine Übersicht über die Prüfstellen finden Sie hier
  • Auch der deutsche Bürgertest erfüllt die Anforderungen, sofern er nicht älter als 24 Stunden ist.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der niederländischen Regierung.

Quelle: www.grenzinfo.eu

Aktualisierung: 28. Juni

Seit dem 27. Juni 2021 werden die Niederlande durch das Robert Koch-Institut nicht mehr als Corona-Risikogebiet eingestuft. Ausgenommen von dieser Lockerung sind die überseeischen Teile des Königreichs Niederlande Aruba und Sint Maarten, die weiterhin als einfache Risikogebiete zählen. Durch diese Änderung ist eine Ein- und Ausreise zwischen Deutschland und den Niederlanden wieder weitgehend ohne Beschränkungen möglich. Damit entfallen auch die bisherige Testpflicht sowie Quarantäne für Rückreisende aus den Niederlanden. Weiterhin müssen sich Einreisende aus den Niederlanden auf dem Landweg nicht mehr bei der Einreise nach Deutschland anzumelden und einen negativen Test- oder Impfnachweis vorweisen.

Trotz dieser Erleichterungen raten die Regierungen beider Ländern weiterhin zur Vorsicht und Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln.

Die Covid-Regeln in den Niederlanden und in Deutschland werden zurzeit regelmäßig angepasst. Wir bemühen uns, Sie darüber laufend zu informieren. Es gelten dabei immer die Informationen auf den Websites der deutschen und niederländischen Behörden. Kontaktdaten der zuständigen Behörden finden Sie auf der Website des GrenzInfoPunktes.

Weitere Infos und Ausnahmen (z. B. Flugreisen):

Aktualisierung: 20. April

Am 20. April 2021 gaben Ministerpräsident Mark Rutte und Minister Hugo de Jonge eine Pressekonferenz, in der sie erklärten, dass der erste Schritt des “Öffnungsplans” am 28. April in Kraft treten wird.

Eine Übersicht über die wichtigsten Lockerungen finden Sie auf nachfolgenden Schema:

Corona Öffnungsplan Niederlande - 13.04.2021

Für einen Grenzübertritt nach Deutschland wird aktuell in den meisten Fällen ein negativer Coronatest benötigt. Aktuelle Informationen, insbesondere zu Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, finden Sie auf der Website des GrenzInfoPunkts.

Aktualisierung: 04. November

Vorübergehende Verschärfung des Teil-Lockdowns

Seit dem 04.11. gelten in den Niederlanden weitere verschärfte Maßnahmen, um die Zahl der Infektionen zu vermindern. So sind die kommenden zwei Wochen unter anderem Museen, Theater, Schwimmbäder und Zoos geschlossen. Sie können die Maßnahmen aus dem nachfolgenden Schema entnehmen.

 

Corona-Massnahmen in den Niederlanden ab den 03.11.2020.

Aktualisierung: 15. Oktober

Aufgrund steigender Zahlen der positiv auf COVID-19 getesteten Personen, hat die niederländische Regierung am 13. Oktober während einer Pressekonferenz die Maßnahmen verschärft. Die Maßnahmen, die seit dem 14. Oktober gelten, können Sie dem nachfolgenden Schema entnehmen.

Corona-Massnahmen Niederlande seit 14. Oktober

Aktualisierung: 09. Oktober

Reisewarnung und aktuelle Corona-Regeln

Das deutsche Robert-Koch-Institut hat weite Teile der Niederlande (alle Provinzen bis auf Zeeland) zum Risikogebiet erklärt. Am 7. Oktober wurde auch die Provinz Limburg zum Risikogebiet erklärt.

Damit gehören auch die Provinzen Gelderland & Overijssel in diese Kategorie. Mit dieser Maßnahme geht eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts der Bundesrepublik für diese Gebiete einher.
Damit gelten nun die Einreiseverordnungen der Bundesländer Nordrhein-Westfalen (Neufassung mit Wirkung ab dem 3. Oktober) und Niedersachsen hinsichtlich der Risikogebiete.
Aufgrund der engen Zusammenarbeit mit den Niederlanden wird die Grenze offengehalten, aber der “Reiseverkehr” ist eng untereinander abgestimmt.

Aktualisierung: 28. September

Gestern hat die niederländische Regierung eine weitere Pressekonferenz zum Coronavirus und die neuen Regeln abgehalten. Ab dem 29. September werden die Maßnahmen leider wieder etwas strikter. In erster Instanz gelten diese Regeln für die kommenden 3 Wochen. Im Folgenden sind die wichtigsten Änderungen aufgeführt.

Regeln im Innenbereich und im Freien

In geschlossenen Räumen muss stets ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

  • Maximal 30 Personen dürfen sich in geschlossenen Räumen versammeln. Personal zählt nicht dazu.
  • Im Außenbereichen dürfen 40 Personen zusammenkommen. Das Personal zählt nicht dazu.
  • An stark frequentierten Durchgangs-Standorten, zum Beispiel in Museen oder Ausstellungen, gilt: Für einen Besuch ist eine vorzeitige Reservierung für ein bestimmtes Zeitfenster notwendig.
  • Die niederländische Regierung hat eine dringende Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Innenräumen (wie z.B. Geschäften) ausgesprochen. Eine Verpflichtung besteht bisher nicht.

Regeln im Transport

  • In öffentlichen Verkehrsmitteln sollten Sie immer einen Mundschutz tragen.
  • In Taxis, Lieferwagen und Reisebussen tragen Sie immer einen Mundschutz. Sie müssen eine Reservierung vornehmen und sich einer Gesundheitskontrolle unterziehen.
  • Befinden sich Personen aus einem anderen Haushalt mit Ihnen im Auto? Dann tragen Sie einen Mundschutz.
  • Bei allen anderen Transporten (auch bei Bootstouren) müssen Sie einen Abstand von 1,5 Metern einhalten.
  • Beschränken Sie die Anzahl Fahrten auf ein Minimum.

Gastgewerbe

  • Ab 21:00 Uhr dürfen keine neue Gäste zugelassen werden.
  • Schließung spätestens um 22:00 Uhr.
  • Reservieren Sie einen Platz und unterziehen Sie sich einer Gesundheitskontrolle.
  • Take away Restaurants schließen spätestens um 02:00 Uhr, ab 22:00 darf kein Verkauf von Alkohol mehr erfolgen.

Sport

  • Keine Zuschauer bei Sportaktivitäten, nicht bei Profisportler als auch bei Amateuren.
  • Sportkantinen sind geschlossen.

Vergessen Sie nicht:

  • Halten Sie einen Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ein.
  • Arbeiten Sie von Zuhause.
  • Halten Sie sich von belebten Orten fern.
  • Waschen Sie sich oft die Hände.
  • Bleiben Sie im Falle von Beschwerden zu Hause und lassen Sie sich testen.

Aktualisierung: 24. September

Risikogebiete in den Niederlanden – was Urlauber wissen müssen

Die Niederlande sind von COVID-19 inzwischen wieder stärker betroffen. Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Provinzen Nordholland (Noord-Holland mit der Stadt Amsterdam) und Südholland (Zuid-Holland mit den Städten Den Haag und Rotterdam) wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt. Deshalb sind seit dem 16. September 2020 die niederländischen Provinzen Nordholland und Südholland als Corona-Risikogebiete eingestuft. Seit dem 23. September 2020 ist auch die Provinz Utrecht als Corona-Risikogebiet dazu gekommen.

ACHTUNG: Diese Reisewarnung betrifft somit nicht die Campingplätze von Holland Campings (Provinzen Gelderland und Overijssel im Osten der Niederlande), da diese nicht in den ausgewiesenen Risikogebieten liegen.

Aktualisierung: 25. Juni

Gestern hat die niederländische Regierung eine weitere Pressekonferenz zum Coronavirus und die neuen Regeln abgehalten. Ab dem 1. Juli werden die Maßnahmen weiter gelockert. Im Folgenden sind die wichtigsten Änderungen aufgeführt.

Regeln im Innenbereich

Sie halten in geschlossenen Räumen immer einen Abstand von 1,5 Metern ein.

  • Maximal 100 Personen dürfen sich in geschlossenen Räumen versammeln. Personal zählt nicht.
  • Mehr als 100 Personen sind erlaubt, wenn Sie einen Platz reservieren und sich einer Gesundheitskontrolle unterziehen.

Dies gilt zum Beispiel für Kinos, Cafés, Restaurants, Theater, Hochzeiten und Beerdigungen. Diskotheken und Nachtclubs bleiben bis zum 1. September geschlossen. Es wird Regeln für Chöre geben.

Regeln im Freien

  • Sie halten immer einen Abstand von 1,5 Metern ein.
  • In den Außenbereichen dürfen 250 Personen zusammenkommen. Personal zählt nicht.
  • In Räumen mit festen Sitzplätzen sind mehr als 250 Personen zugelassen. Sie reservieren einen Platz und unterziehen sich einer Gesundheitskontrolle.

Dies gilt zum Beispiel für das Gastgewerbe. In Zoos und Vergnügungsparks gibt es keine maximale Personenzahl.

Regeln im Transport

  • In öffentlichen Verkehrsmitteln sollten Sie immer einen Mundschutz tragen.
  • In Taxis, Lieferwagen und Reisebussen tragen Sie immer einen Mundschutz. Sie müssen eine Reservierung vornehmen und sich einer Gesundheitskontrolle unterziehen.
  • Befinden sich Personen aus einem anderen Haushalt mit Ihnen im Auto? Dann tragen Sie einen Mundschutz.
  • Bei allen anderen Transporten (auch bei Bootstouren) müssen Sie einen Abstand von 1,5 Metern einhalten.

Ausnahmen auf der 1,5-Meter Abstandsregelung

Es gibt Ausnahmen von der 1,5-Meter Abstandsregelung für Kinder und Jugendliche:

  • Personen aus einem Haushalt müssen nicht 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen halten.
  • Kinder bis einschließlich 12 Jahre müssen sich nicht 1,5 Meter von anderen Personen fernhalten.
  • Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren müssen keinen Abstand von 1,5 Metern zueinander einhalten. Sie müssen einen Abstand von 1,5 Metern zu Erwachsenen einhalten.

In manchen Situationen ist es schwierig, 1,5 Meter Abstand zu halten. Deshalb gibt es Ausnahmen:

  • Behinderte und ihre Begleiter
  • Frisöre, Masseure und Ausbilder in der Fahrschule
  • Sportler, Schauspieler und Tänzer

Vergessen Sie nicht:

  • Halten Sie einen Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ein.
  • Reisen Sie so weit wie möglich außerhalb der Hauptverkehrszeit.
  • Halten Sie sich von belebten Orten fern.
  • Waschen Sie sich oft die Hände.
  • Bleiben Sie im Falle von Beschwerden zu Hause und lassen Sie sich testen.

Aktualisierung: 09. Juni

Gestern kündigte die niederländische Regierung an, dass die Maßnahmen weiter gelockert werden sollen. Ab dem 15. Juni können auf den Campingplätzen und in den Ferienparks für die Stellplätze und alle weiteren Unterkünfte wieder die gemeinschaftlichen Sanitär- und Waschräume genutzt werden.

Aktualisierung: 03. Juni

Gestern haben die niederländische und deutsche Regierung die Aufhebung der Reisewarnung ab dem 15. Juni bekannt gegeben. Ab Mitte Juni ist es somit wieder möglich Urlaub/Reisen ins Nachbarland zu planen. Natürlich gibt es immer noch Maßnahmen und Richtlinien (siehe auch Aktualisierung vom 07. Mai), an die sich die Touristen sich halten müssen.

Corona-Maβnahmen und Urlaub in den Niederlanden

Was das für unsere Campingplätze und Ferienparks genau bedeutet, finden Sie auf unseren Seiten mit Corona- Maßnahmen pro Campingplatz. Sie sind wieder „Van harte welkom!“

Aktualisierung: 20. Mai

Gestern Abend kündigte die niederländische Regierung an, dass die Maßnahmen ab dem 1. Juni weiter gelockert werden sollen. Was heißt das genau? Was geht wieder?

  • Terrassen
  • Kinos (max. 30 Personen)
  • Restaurants/Cafés (max. 30 Personen)
  • Kulturelle Einrichtungen (max. 30 Personen)
  • Museen
  • Sekundarschulen
  • Im öffentlichen Personennahverkehr ist das Tragen einer nicht-medizinischen Maske Pflicht.

Die weiteren geplanten Schritte finden Sie in der Aktualisierung vom 7. Mai.

Aktualisierung: 15. Mai

Seit Freitag den 15. Mai ist ein längerer Aufenthalt in anderen europäischen Ländern wieder möglich, ohne dass sich die Reisenden im Anschluss in eine zweiwöchige Quarantäne begeben müssen. Darauf haben sich nach Angaben der Landesregierung NRW Bund und Land geeinigt. Dies gilt für alle EU-Länder, aber auch für Island, Norwegen, Liechtenstein, die Schweiz und Großbritannien. Aufgrund der Corona-Pandemie mussten Reisende, die sich länger als 72 Stunden in anderen europäischen Ländern aufhielten, bislang für zwei Wochen in häusliche Quarantäne begeben. Die Reisewarnung bleibt nach wie vor bis vorerst 14. Juni bestehen.

Aktualisierung: 07. Mai

Gestern Abend gab die niederländische Regierung erneut ein Update zu den Entwicklungen rund um das Coronavirus bekannt. Genau wie in Deutschland werden die Maßnahmen ein wenig gelockert, sodass wieder etwas mehr Normalität einkehrt. Der grenzüberschreitende Verkehr ist jedoch leider noch nicht von den Lockerungen betroffen. Das bedeutet, dass wir Sie noch nicht wieder auf unserem Campingplätze/Ferienparks begrüßen dürfen. Wir hoffen, dass sich dies schnell ändert.

Allgemeine Richtlinien:

  • Halten Sie einen Abstand von 1,5 Metern zu anderen ein
  • Vermeiden Sie Menschenansammlungen
  • Arbeiten Sie so viel wie möglich von zu Hause aus
  • Waschen Sie sich oft die Hände
  • Haben Sie Erkältungserscheinungen? Bleiben Sie dann bitte zu Hause. Dies gilt auch für Atembeschwerden und/oder Fieber.

Schritt für Schritt – Was darf wann?

Maßnahmen können nur gelockert werden, wenn das Coronavirus unter Kontrolle bleibt.

Schritt 1 – Ab 11. Mai:

  • Kinderbetreuung
  • Bibliotheken
  • Schwimmbäder

Schritt 2 – Ab 1. Juni:

  • Terrassen
  • Kinos (max. 30 Personen)
  • Restaurants/Cafés (max. 30 Personen)
  • Kulturelle Einrichtungen (max. 30 Personen)
  • Museen
  • Sekundarschulen
  • Im öffentlichen Personennahverkehr ist das Tragen einer nicht-medizinischen Maske Pflicht. Reisen Sie nicht unnötig und meiden Sie möglichst die Hauptverkehrszeiten.

Schritt 3 – Ab 1. Juli:

  • Zentrale Einrichtungen auf Campingplätzen und in Ferienparks
  • Kinos (max. 100 Personen)
  • Restaurants/Cafés (max. 100 Personen)
  • Kulturelle Einrichtungen (max. 100 Personen)
  • Organisierte Treffen (max. 100 Personen)

Schritt 4 – Ab dem 1. September:

  • Alle Sportarten (Hallen- und Freiluftsportarten), einschließlich Wettbewerbe und Profifußball
  • Saunen
  • Kasinos
  • Kantinen

Schritt 5 – Ab?

  • Veranstaltungen: Großveranstaltungen sind erst wieder erlaubt, wenn ein Impfstoff zur Verfügung steht.

Wie Sie oben sehen können, dürfen wir ab dem 1. Juli unsere zentralen Sanitäranlagen wieder öffnen, was bedeutet, dass dann alle Stellplätze, auch ohne private Sanitäranlagen, wieder geöffnet sind. Die Richtlinien für die weitere Einrichtungen wie Schwimmbäder, (Hallen-)Spielplätze etc. sind nicht bekannt. Auf dieser Seite informieren wir Sie stets über die aktuellen Entwicklungen.

Letzte Aktualisierung: 30. April

Die in den Niederlanden geltenden Maßnahmen sind bis vorerst zum 20. Mai 2020 verlängert worden. Das heißt, dass Freizeiteinrichtungen, Restaurants, Gaststätten usw. weiterhin geschlossen bleiben müssen. Auch hat die deutsche Regierung die Maßnahmen verlängert und eine Reisewarnung für Reisen ins Ausland bis vorerst 14. Juni 2020 ausgesprochen. Das heißt, dass Reisen an den anstehenden Feiertagen (z.B. 1. Mai-Wochenende, Christi Himmelfahrt und Pfingsten) ins andere Holland nicht getätigt werden sollten.

Letzte Aktualisierung: 02. April

Aufgrund der jüngsten Entwicklungen im Zusammenhang mit dem COVID-19-Virus (“Corona”) sind unsere Campingplätze bei Holland Campings derzeit nur eingeschränkt geöffnet. Es stehen lediglich die Mietunterkünfte zur Verfügung, die Stellplätze sind geschlossen. Ebenso sind alle Freizeiteinrichtungen auf den Plätzen (Schwimmbad, Spieplätze, etc.) geschlossen. Bitte informieren Sie sich bei dem jeweiligen Campingplatz über die Maßnahmen, die in Bezug auf den Virus getroffen wurden. Wir freuen uns darauf, Sie bald wieder als Gast auf einem unserer Campingplätze begrüßen zu dürfen. Bleiben Sie gesund!

Im Namen aller teilnehmenden Campingplätze